Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
JeanClaud Medienagentur ist eine KLG nach schweizerischem Recht, Ringstr. 86, CH-4422 Arisdorf, eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel Landschaft, Unternehmensidentifikationsnummer (UID): CHE-398.190.463, vertreten durch Jeannette Merz und Claudia Puzik, im Folgenden JeanClaud, informiert auf www.jeanclaud.ch über die Dienstleistungen als Agentur im Bereich Kommunikation, Marketing, Redaktion sowie Medienberatung und Führungscoaching. Die Dienstleistungen werden auf persönliche Anfrage angeboten.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der JeanClaud KLG und den Auftraggebenden verbindlich.

Vertragsschluss

Angebote von JeanClaud sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

Leistungen und Vergütung

Die von JeanClaud zu erbringenden Leistungen und die dafür zu zahlende Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag. Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand berechnet. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innert der vereinbarten Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben.

Rechte und Pflichten

Der Kunde stellt JeanClaud alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. JeanClaud darf zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen. Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftragsgebenden über.

Haftung

Die Haftung der KG und ihrer Kommanditisten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit der Komplementäre haftet die JeanClaud unbeschränkt. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Vertragswert begrenzt.

Gewährleistung

Die JeanClaud steht für eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln der Werbebranche ein. Mängel sind innert 10 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Leistung als genehmigt.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien etc. befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen aus der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln.

Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von JeanClaud oder im Auftrag von JeanClaud handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss Schweizerischen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der JeanClaud KLG.

Arisdorf, 30.10.2024